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EIN GEDANKE ÜBER PARSHAT EMOR 5786
Kaum eine biblische Formulierung wurde so missverstanden wie “Auge um Auge”. Sie wird oft als primitives Rachegesetz dargestellt, das unweigerlich einen Kreislauf der Gewalt erzeugt. Doch liest man den Text aufmerksam – und im Lichte der klassischen jüdischen Auslegung –, wird deutlich, dass diese Formel nicht dazu gedacht war, Gewalt zu schüren, sondern sie einzudämmen.
Der Ausdruck erscheint dreimal in der Tora:
- 2. Mose 21:23–25
- Levitikus 24:19–20
- Deuteronomium 19:21
In Levitikus 24,19–20 lesen wir:
“Wenn jemand seinem Nächsten Schaden zufügt… Bruch für Bruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn; wie er einem Menschen Schaden zugefügt hat, so soll ihm auch zugefügt werden.”
Diese Passage erscheint in einem juristischen Kontext, nicht in einem persönlichen Streit. Das Kapitel behandelt das Gerichtsverfahren, Strafen und die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Nur wenige Verse später lesen wir:
“Ihr sollt ein und dasselbe Gesetz haben für den Fremden und für den Einheimischen” (Levitikus 24,22).
Zuvor hatte die Tora bereits geboten:
“Du sollst dich nicht rächen noch Groll hegen” (Levitikus 19,18).
Die Tora kann sich nicht widersprechen. Wenn persönliche Rache ausdrücklich verboten ist, dann kann “Auge um Auge” kein Gebot für private Vergeltung sein.
Gewalt begrenzen, nicht eskalieren
In der Antike führten persönliche Verletzungen oft zu endlosen Blutfehden. Eine einzige Wunde konnte generationenübergreifende Gewalt auslösen. Vor diesem Hintergrund war das Prinzip “Auge um Auge” revolutionär. Es bedeutete: nicht mehr als das, was geschehen war. Keine Eskalation. Keine unverhältnismäßige Vergeltung.
Es handelt sich um einen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wird dieses Prinzip aus seinem juristischen Rahmen herausgelöst und als persönliches Recht auf Vergeltung ausgelegt, kann genau jener Gewaltkreislauf entstehen, dessen Entstehung die Tora nach Ansicht mancher begeht. Doch das ist nicht eine Folge des Gesetzes selbst, sondern einer Fehlinterpretation.
Die Lehren der Weisen
Der Talmud (Bava Kamma 83b–84a) stellt unmissverständlich fest, dass “Auge um Auge” nicht wörtlich zu verstehen ist, sondern sich auf eine finanzielle Entschädigung bezieht. Raschi übernimmt diese Interpretation. Ibn Ezra erklärt, dass eine wörtliche Anwendung oft unmöglich oder ungerecht wäre. Was wäre, wenn der Täter nur ein Auge hätte und jemanden mit zwei gesunden Augen verletzte? Was wäre, wenn die Verletzung unbeabsichtigt geschah? Was wäre, wenn das Zufügen einer identischen Wunde lebensgefährlich wäre?
Chizkuni betont in ähnlicher Weise, dass die Tora in allgemeinen Rechtskategorien spricht und dass Richter den Schaden bewerten.
Die Tora selbst unterscheidet scharf zwischen Mord und Körperverletzung. Bezüglich Mord heißt es:
“Du sollst kein Lösegeld für das Leben eines Mörders annehmen” (4. Mose 35,31).
Ein Menschenleben lässt sich nicht in Geldwert aufwiegen. Körperverletzung hingegen kann von einem Gericht beziffert werden. Diese moralische Unterscheidung ist grundlegend.
Die Weisen verstehen “Auge um Auge” also als ein Prinzip objektiver, gerichtlich durchgesetzter Gerechtigkeit – und nicht als physische Verstümmelung.
Eine Fehlinterpretation in Matthäus 5
In Matthäus 5,38–39 steht geschrieben:
“Ihr habt gehört, dass gesagt ist: ‘Auge um Auge, Zahn um Zahn.’ Ich aber sage euch: Widersteht nicht dem Bösen…”
Diese Aussage stellt die Tora so dar, als befürworte sie persönliche Vergeltung und stelle sie dann einer Ethik des Gewaltverzichts gegenüber. Dies beruht jedoch auf einem Missverständnis des rechtlichen Rahmens der Tora. Die Tora spricht über Gerichtsverfahren – Zeugen, Richter, verhältnismäßige Strafen – nicht über individuelle Rache.
Die Tora so darzustellen, als ob sie private Rache gebiete, bedeutet, gegen eine Karikatur zu argumentieren, anstatt gegen den Text selbst.
Nicht Rache – aber auch nicht Passivität
Gleichzeitig wäre es aber genauso falsch zu behaupten, die Tora verlange passive Unterwerfung unter Gewalt.
Der Talmud formuliert einen klaren Grundsatz:
“Wenn dich jemand töten will, steh auf und töte ihn zuerst.”
(Sanhedrin 72a).
Dieses Prinzip — ha-ba lehorgecha hashkem lehorgo — legt fest, dass Selbstverteidigung gegen eine unmittelbare Bedrohung erlaubt und unter bestimmten Umständen sogar geboten ist. Dies ist keine Rache, sondern die Erhaltung des Lebens.
Das jüdische Recht unterscheidet daher zwischen drei Kategorien:
- Persönliche Rache — verboten (Levitikus 19,18)
- Selbstverteidigung gegen eine unmittelbare Bedrohung — erlaubt und manchmal erforderlich (Sanhedrin 72a)
- Gerichtliche Bestrafung, die von einem Gericht verhängt wird — geregelt und verhältnismäßig (Exodus 21; Levitikus 24; Deuteronomium 19)
Die Tora befürwortet weder Selbstjustiz noch fordert sie Passivität. Sie lenkt die Gewaltanwendung in zwei streng geregelte Bereiche: die unmittelbare Verteidigung des Lebens oder ein rechtmäßiges Gerichtsverfahren.
Die noachidische Verpflichtung zur Einrichtung von Gerichten
Die Verpflichtung zur Einrichtung von Rechtssystemen hat ihren Ursprung in Genesis 9,6:
“Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden.”
Der Talmud (Sanhedrin 56a) leitet aus diesem Vers das noachidische Gebot ab. dinim — die Verpflichtung zur Einrichtung von Gerichten. Dies ist eines der sieben Gebote, die der gesamten Menschheit gegeben wurden.
Maimonides (Rambam), in Mischne Tora, Hilchot Melachim 9–10 legt fest, dass Nichtjuden verpflichtet sind, Richter zu ernennen und die noachidischen Gesetze durchzusetzen.
Heute existiert jedoch kein einheitliches globales noachidisches Rechtssystem. In der Praxis erkennt das jüdische Recht folgenden Grundsatz an:
Dina de-malchuta dina — “Das Gesetz des Landes ist Gesetz.”
Dieser Grundsatz findet sich im Talmud (Nedarim 28a; Gittin 10b; Bava Kamma 113a) und wurde von Rambam kodifiziert (Hilchot Gezelah 5:11). Er besagt, dass man an das Zivilrecht des Landes, in dem man wohnt, gebunden ist, sofern dieses nicht gegen grundlegende göttliche Gebote verstößt.
Die Verpflichtung zur Gerechtigkeit wirkt somit heute innerhalb der bestehenden zivilrechtlichen Strukturen.
Emor als Vorbild göttlicher Gerechtigkeit
Parascha Emor (Levitikus 24,10–23) präsentiert ein Modell göttlicher Gerechtigkeit. Sie behandelt Blasphemie, Mord und Körperverletzung und schließt mit dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz für Fremde und Einheimische. In der Antike war dies außergewöhnlich. Gerechtigkeit sollte nicht von Stamm, Status oder Ethnie abhängen, sondern von objektiven Rechtsnormen.
Psalm 89,14 drückt dies theologisch aus:
“Gerechtigkeit und Recht sind die Grundlage deines Thrones.”
Gerechtigkeit ist nicht bloß eine gesellschaftliche Zweckmäßigkeit. Sie spiegelt den Charakter Gottes wider.
“Auge um Auge” ist daher keine primitive Racheformel. Es ist eine rechtliche Grenze. Sie verhindert eine Eskalation. Sie unterstellt Emotionen dem Gesetz. Sie entzieht die Rache den Händen Einzelner und legt sie unter die Kontrolle der Justiz.
Wo diese Struktur zusammenbricht, folgt das Chaos.
Wo es richtig funktioniert, ist Gewalt begrenzt. Das ist keine Rache. Das ist Zivilisation.
Von Angelique Sijbolts
Vielen Dank an Rabbinerin Tani Burton für das Feedback.
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